Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SWISS SUN CONCEPT GmbH – Ausgabe April 2025
1. Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in der zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses aktuellen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der SWISS
SUN CONCEPT GmbH und ihren Kunden. Sie bilden einen integrierenden und ergänzenden
Bestandteil aller Verträge.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von der
SWISS SUN CONCEPT GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
1.3 Für die Nutzung von Software gelten ergänzend die Lizenz- und Nutzungsbedingungen der
jeweiligen Hersteller.
2. Offerten und Planungsgrundlage
2.1 Offerten der SWISS SUN CONCEPT GmbH sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet, freibleibend. Die Gültigkeit beträgt standardmässig 30 Tage.
2.2 Die Planung basiert auf vorläufigen Daten wie Satellitenbildern, Drohnenaufnahmen oder
vorhandenen Plänen. Drohnenvermessungen sind wetterabhängig und stellen keine
millimetergenaue Ausführung dar.
2.3 Die verbindliche Feinplanung und exakte Vermessung erfolgen erst nach Auftragserteilung
vor Ort. Abweichungen in Modulanzahl, Anordnung oder Unterkonstruktion aufgrund
technischer Normen, Sicherheitsvorschriften oder örtlicher Gegebenheiten bleiben vorbehalten
und stellen keinen Werkmangel dar.
2.4 Der definitive Endpreis richtet sich nach der tatsächlich realisierbaren Modulanzahl sowie
dem effektiv installierten Material.
3. Technische Auflagen und Zusatzarbeiten
3.1 Nicht im Pauschalpreis enthalten sind standortabhängige Sonderauflagen des
Netzbetreibers (VNB), die zum Zeitpunkt der Offertstellung nicht vorhersehbar waren. Diese
Kosten werden eins zu eins ohne Aufschlag weiterverrechnet.
3.2 Zusätzliche Arbeiten aufgrund baulicher, statischer oder elektrischer Besonderheiten (z. B.
Leitungsanpassungen, Dachverstärkungen, Platten- oder Ziegelersatz) werden nach Aufwand
verrechnet. Der Kunde wird über solche Mehrkosten vorab informiert.
4. Pflichten des Kunden und Behördenmanagement
4.1 Dachzustand & Statik: Der Kunde ist verantwortlich für den einwandfreien baulichen
Zustand der Dachhaut sowie für die statische Tragfähigkeit des Gebäudes. Die SWISS SUN
CONCEPT GmbH führt keine eigenen statischen Berechnungen durch.
4.2 Bewilligungsverfahren: Die SWISS SUN CONCEPT GmbH unterstützt den Kunden bei
administrativen Anmeldungen (z. B. Gemeinde, Netzbetreiber) und reicht erforderliche
Unterlagen in dessen Namen ein.
4.3 Verantwortung: Die abschliessende rechtliche Verantwortung für das Vorliegen aller
Genehmigungen verbleibt beim Kunden.
4.4 Gebühren: Sämtliche behördliche Gebühren sowie Kosten für externe Gutachten oder
Prüfungen gehen zu Lasten des Kunden.
4.5 Ersatzmaterial: Trotz grösster Sorgfalt können bei Montagearbeiten Schäden an Ziegeln
oder ähnlichen Materialien entstehen. Der Kunde stellt ausreichend Ersatzmaterial zur
Verfügung.
4.6 Internet: Der Kunde stellt sicher, dass für das Monitoring eine stabile Internetverbindung
(LAN/WLAN) am Installationsort vorhanden ist.
5. Zahlungsmodalitäten
5.1 Die Verrechnung erfolgt ohne Vorkasse in folgenden Etappen: 40 % bei Lieferung der
Solarmodule, 40 % bei Lieferung von Speicher und Wechselrichter, 20 % nach vollständiger
Installation und Abschluss der Arbeiten (AC/DC-seitig abgeschlossen).
5.2 Förderanträge (z. B. Pronovo) werden erst nach vollständiger Begleichung der
Schlussrechnung durch die SWISS SUN CONCEPT GmbH eingereicht.
6. Transportschäden & Warenannahme
6.1 Sichtbare Transportschäden sind sofort beim Zusteller zu reklamieren und auf dem
Ablieferbeleg zu vermerken. In schwerwiegenden Fällen kann die Annahme verweigert werden.
6.2 Mit der vorbehaltlosen Unterzeichnung des Ablieferbelegs bestätigt der Kunde den
äusserlich ordnungsgemässen Erhalt der Ware.
6.3 Verdeckte Transportschäden sind innerhalb von 3 Werktagen schriftlich zu melden. Fotos
der Ware, der Originalverpackung sowie des Versandlabels sind einzureichen. Die
Originalverpackung ist aufzubewahren.
6.4 Gesetzliche Gewährleistungs- und Mängelrechte bleiben unberührt.
7. Garantie, Haftung und Schutz der Ware
7.1 Es gelten die jeweiligen Produkt- und Leistungsgarantien der Hersteller.
7.2 Nicht Bestandteil der Gewährleistung sind Ertrags- oder Wirtschaftlichkeitsprognosen,
Einschränkungen durch fehlende Internetverbindung, Veränderungen des Dachbewuchses
sowie optische Veränderungen.
7.3 Die Haftung für indirekte Schäden, Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn ist im
gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
7.4 Ab Lieferung geht die Obhutspflicht auf den Kunden über. Die Ware ist bis zur Montage
gegen Diebstahl, Beschädigung und Witterung zu sichern. Eine Haftung der SWISS SUN
CONCEPT GmbH besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.5 Beim Einsatz von Subunternehmern haftet grundsätzlich der jeweilige Subunternehmer.
Eine Haftung der SWISS SUN CONCEPT GmbH besteht nur bei vorsätzlicher oder
grobfahrlässiger Pflichtverletzung in Auswahl, Instruktion oder Überwachung.
8. Datenschutz und Marketing
8.1 Werbung am Objekt während der Bauphase ist zulässig.
8.2 Anonymisierte Fotos der Anlagen dürfen für Marketing- und Referenzzwecke verwendet
werden.
9. Gerichtsstand und Recht
9.1 Gerichtsstand ist der Sitz der SWISS SUN CONCEPT GmbH, 6017 Ruswil (LU). Es gilt
ausschliesslich schweizerisches Recht.
10. Salvatorische Klausel
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine zulässige zu ersetzen, die
dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
SWISS SUN CONCEPT GmbH · Rosebergrain 12b · CH-6017 Ruswil · www.swisssunconcept.ch
